Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrter Reisekunde,

wir danken für das Vertrauen, welches Sie uns mit dem Auftrag zur Vermittlung Ihrer Reise erweisen. Wir setzen unsere ganze Kraft und Erfahrung ein, um Sie bestens zu beraten und Ihren Vermittlungsauftrag zu Ihrer vollen Zufriedenheit abzuwickeln. Hierzu helfen klare Vereinbarungen über die beiderseitigen Rechte und Pflichten.

VIANOVA vermittelt für Reisekunden Reiseleistungen Dritter. Alle Reiseleistungen, insbesondere Reiseverträge mit Reiseveranstaltern, sowie Einzelleistungen von Fluggesellschaften, Bus- und Bahnunternehmen, Schiffsreisen, Hotels und sonstigen Einzelleistungen werden durch die Leistungsanbieter in eigener Verantwortung gegenüber dem Reisekunden erbracht.

Nachfolgende Vereinbarung wird zwischen VIANOVA GmbH, nachstehend VIANOVA, als Reisevermittler und Ihnen als dem Reisekunden in Form dieser Geschäftsbedingungen getroffen. Diese werden Inhalt des zwischen Ihnen und uns mit Ihrem Vermittlungsauftrag zustande kommenden Reisevermittlungsvertrages.

1.0 Vertragsschluß, anzuwendendes Recht

1.1. Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrages kommt zwischen VIANOVA und dem Reisekunden der Reisevermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande.

1.2. Die Rechte und Pflichten von VIANOVA und dem Reisekunden ergeben sich aus dem vertraglich getroffenen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der ßß 675,631 ff. BGB.

1.3. Für die Rechte und Pflichten des Reisekunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise - oder Geschäftsbedingungen.

1.4. Der Reisekunde kann sein Angebot auf Abschluß eines Vertrages über eine oder mehrere Reiseleistungen persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Email auf elektronischem Wege gegenüber VIANOVA abgeben. Mit der Erteilung des Buchungsauftrages durch den Kunden kommt der Reisevermittlungsvertrag zustande.

1.5. Der Reisekunde ist an sein Angebot auf Abschluß des Vertrages über die Reiseleistung 14 Tage gebunden.

1.6. VIANOVA leitet die Buchungsaufträge unverzüglich an die Leistungserbringer weiter. Die Annahme des Buchungsangebotes des Reisekunden erfolgt durch den Leistungserbringer selbst über VIANOVA. Die Annahme bedarf keiner besonderen Form.

1.7. Der Reisekunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß alle Leistungserbringer einen Vertrag über die jeweilige Reiseleistung ausschließlich unter Einbeziehung ihrer jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließen. Dem Reisekunden werden auf Anfragen und soweit dies vor dem Buchungsauftrag erfolgt ist, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungsanbieters übergeben.

2.0 Auskünfte, Hinweise

2.1. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet VIANOVA nur im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe der erlangten Informationen an den Reisekunden. Insbesondere Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger beruhen ausschließlich auf deren Angaben gegenüber VIANOVA.

2.2. Ein besonderer Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haften wir daher gemäß ß 676 BGB nicht.

2.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind wir nicht verpflichtet, den jeweils billigsten Anbieter der gewünschten touristischen Leistung zu ermittelten und anzubieten.

2.4. Der Reisekunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Möglichkeit besteht, eine Reisekostenrücktrittsversicherung abzuschließen. Der Abschluß einer solchen Versicherung wird dem Reisekunden ausdrücklich empfohlen. Eine Reisekostenrücktrittsversicherung ist im jeweiligen Leistungspreis nicht enthalten.

3.0 Visa, Bescheinigungen

3.1. VIANOVA informiert Sie beim Abschluß eines Reisevertrages mit einem Reise- veranstalter über Paß- und Visumerfordernisse für Angehörige des Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird, einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Für die Beschaffung von Paß-, Visa- und Gesundheitsdokumenten ist der Reisekunde grundsätzlich allein verantwortlich.

3.2. Ausländer oder Inhaber eines Fremdenpasses im Sinne von Ziffer 3.1. müssen oft besondere Paß-, Visa-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften beachten. Daher empfehlen wir diesem Kundenkreis, die besonderen Vorschriften bei den zuständigen Konsulaten zu erfragen. Es ist in jedem Fall ratsam, einschlägige Veröffentlichungen zu beachten, da diese Vorschriften insbesondere die Impfbestimmungen und- Empfehlungen laufenden Veränderungen unterliegen.

3.3. Sofern dem Reisekunden Nachteile daraus entstehen, daß er die vorstehend genannten Vorschriften nicht beachtet , oder Dokumente nicht selbst beschafft, haftet VIANOVA nicht für Schäden, die daraus entstehen. Hiervon ausgenommen sind die Fälle, in denen die Vorschriften aufgrund einer schuldhaften Falsch- oder Nichtberatung des Reisekunden durch VIANOVA beruhen.

4.0 Buchungsabwicklung, Reiseunterlagen

4.1. VIANOVA ist berechtigt, von Buchungsvorgaben des Reisekunden abzuweichen, wenn wir nach den Umständen davon ausgehen dürfen, daß der Reisekunde die Abweichung billigen würde. Dies gilt nur insoweit, als es uns nicht möglich ist, den Reisekunden zuvor von der Abweichung zu unterrichten und seine Entscheidung zu erfragen.

4.2. VIANOVA, wie auch der Reisekunde selbst, sind verpflichtet, die ihm von uns ausgehändigten Buchungsbestätigungen des/ der vermittelten Unternehmen(s), Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die übereinstimmung mit der Buchung und mit unserem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Der Reisekunde ist verpflichtet, uns von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten.

4.3. Die Reiseunterlagen können bei rechtzeitiger Buchung regelmäßig spätestens 4 Tage vor dem Reisebeginn in unserem Büro abgeholt werden. Auf Wunsch des Kunden kann in Ausnahmefällen, nach dem vollständigen Ausgleich der Rechnung, das Zusenden der Reiseunterlagen auf Kosten und Gefahr des Reisekunden erfolgen. In Einzelfällen und bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 3 Werktagen vor Leistungsbeginn, erhält der Reisekunde in aller Regel gegen Vorlage der Reiseanmeldung/ Rechnung am Leistungsort die dort hinterlegten Originalunterlagen.

5.0 Aufwendungsersatz, Reiseunterlagen

5.1. Wir können, auch dann, wenn ein Vertrag mit einem zu vermittelnden Unternehmen nicht zustande kommt, einen Aufwendungsersatz verlangen, wenn dies bei Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart wurde oder die in den nachstehenden Ziffern 5.2.-5.4. genannten Voraussetzungen gegeben sind.

5.2. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz umfaßt unsere baren Auslagen für Telefon und Telefaxgebühren sowie Porto und, so weit nichts anderes vereinbart, eine Bearbeitungspauschale von 15,00 EUR pro Buchung.

5.3. Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung können wir einen Aufwendungsersatz und ein Bearbeitungsentgelt in folgenden Fällen verlangen, bei denen durch besondere Umstände bei der Reisevermittlung Aufwendungen und Arbeitsaufwand entstehen, die nicht durch Entgelte des touristischen Anbieters an uns abgedeckt sind und in erster Linie im Interesse des Reisekunden sind: Telefon- und Telefaxgebühren für Anfragen bei kurzfristigen Buchungen einer Pauschalreise von 7 Tagen vor Reiseantritt oder kürzer, soweit Sie keine Last-Minute- Angebote betreffen. Die Gebühr beträgt dann jeweils 15,00 EUR pauschal. Für die Aufwendungen für die Vermittlung und die Ausstellung von Flugtickets beträgt der Aufwendungsersatzanspruch 7,50 EUR für jedes Ticket. Dies gilt ebenso für die Bearbeitung von Stornovorgängen. Insoweit gelten die jeweils auf der Reiseanmeldung ausgewiesenen Beträge.

5.4. Aufwendungsersatz können wir auch insoweit vom Reisekunden verlangen, als wir unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen den Preis einer vermittelten Leistung (insbesondere den Reisepreis einer Pauschalreise) oder Rücktritts-(Storno-)kosten an den Reiseveranstalter/Leistungsträger verauslagt haben. Diesem Anspruch kann der Reiseveranstalter/Leistungsträger nicht entgegenhalten, es sei denn, daß VIANOVA eine Mithaftung aus dem Reisevermittlungsvertrag trifft.

6.0 Haftung

6.1. Wir haften dafür, daß die Vermittlung, insbesondere die Beratung, die Buchungsabwicklung, das Inkasso und die übermittlung der Reiseunterlagen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen werden.

6.2. Unsere vertragliche Haftung als Reisevermittler für jedwede Schäden des Reisekunden ist auf den dreifachen Wert der vermittelten Reiseleistung beschränkt, soweit der Schaden des Reisekunden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

6.3. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von vorvertraglichen Pflichten und vertraglichen Nebenpflichten.

6.4. VIANOVA haftet als Reisevermittler nicht für die ordnungsgemäße Leistungserbringung der vermittelten Leistung selbst. Insbesondere bei der Vermittlung einer Gesamtheit von Reiseleistungen (Pauschalreise i.S.d. § 651 a ff. BGB) sind Vertragspartner ausschließlich die jeweiligen Firmen, welche die touristische Leistung erbringen. Dies gilt nicht, wenn nach den Umständen der Buchung der Anschein begründet wird, daß VIANOVA solche Leistungen in eigener Verantwortung erbringt (§651a Abs. 2 BGB).

6.5. Kommt der Reisekunde seiner Verpflichtung, VIANOVA bezüglich der Reiseunterlagen von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten (vergl. Ziff. 4.2.) schuldhaft nicht nach, so ist er für einen ihm hieraus entstehenden Schaden mitverantwortlich (§ 254 BGB). War der Fehler für uns bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt nicht erkennbar, entfällt eine Haftung unsererseits ganz.

6.6. Bei Reklamationen gegenüber den vermittelten Unternehmen beschränkt sich unsere Verpflichtung auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für den Reisekunden hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Unternehmen. Eine Verpflichtung unsererseits zur Weiterleitung von Reklamationen oder zur Führung weitergehender Korrespondenz besteht nicht.

6.7. Für Leistungsänderungen des Leistungserbringers nach Abschluß des Vertrages über die Reiseleistung übernimmt VIANOVA keinerlei Haftung.

7.0 Inkasso, Zahlungen

7.1. Wir sind berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam vereinbart sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen enthalten. Weitergehende Anzahlungen können wir unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des ß 651 k BGB, erheben, wenn insoweit eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

7.2. Soweit sichergestellt ist, daß dies gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, bzw.- bei Pauschalreisen - unter Berücksichtigung von ß 651 k BGB geschieht, sind wir berechtigt, den Preis der vermittelten Leistungen gegenüber den vermittelten Unternehmen zu verauslagen. Hierbei sind wir zur Beachtung der rechtlichen Bestimmungen über die Vorauszahlungspflicht des Reisekunden verpflichtet. Wir können vom Reisekunden den Ersatz dieser Auslagen nach Maßgabe von Ziff. 5.4. verlangen.

7.3. Der Reisekunde kann gegen die Weiterleitung des Reisepreises an den Leistungserbringer gegenüber VIANOVA keine Einwendungen, insbesondere wegen reisevertraglicher Gewährleistungsansprüche, geltend machen.

7.4. Auf Preis- bzw. Tarifänderungen der Reiseleistung hat VIANOVA keinen Einfluß. Soweit diese vertraglich mit dem Leistungserbringer wirksam vereinbart ist, kann VIANOVA den Differenzbetrag gegenüber dem Reisekunden einfordern.

8.0 Ausschlussfrist, Verjährung, Gerichtsstand

8.1. Sämtliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Reisekunde gegenüber VIANOVA innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich mit dem Leistungserbringer vereinbarten Reiseende gegenüber geltend zu machen. Ansprüche gegen VIANOVA entfallen bei Versäumen der Frist nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieb.

8.2. Ansprüche gegen VIANOVA- ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung- verjähren im übrigen in 6 Monaten ab dem vertraglichen Rückreisedatum oder Datum des Endes der erbrachten Leistung. Hat der Reisekunde solche Ansprüche fristgerecht geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem VIANOVA die Ansprüche schriftlich zurückweist.

8.3. Soweit der Reisekunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz im Inland hat, soll für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsverhälnis ausschließlich Gerichtstand der Firmensitz von VIANOVA in Essen sein. Im übrigen ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Leistungen sowie für alle zwischen VIANOVA und dem Reisekunden sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Reisbüros.

8.4. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so soll dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vermittlungsvertrages als Ganzes nicht berühren. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht. Im übrigen sollen die gesetzlichen Regelungen gelten.

Letzte Änderung: 04.08.2003